AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Maria Richter führt Coaching und Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber / der Auftraggeberin als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für Maria Richter nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
AuftraggeberInnen sind Unternehmen / Organisationen incl. KMU (Klein- und Mittlere Unternehmen) und EPU (Einpersonenunternehmen).
KundInnen sind Geschäftsführer, Führungskräfte oder MitarbeiterInnen des Auftraggebers / der Auftraggeberin, die Coaching in Anspruch nehmen oder an Seminaren und Workshops teilnehmen.

  1. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Trainingsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Reise- und Übernachtungskosten, werden dem Auftraggeber / der Auftraggeberin gesondert berechnet.

Die Termine für Einzel-Coaching werden zwischen Coach und KundIn nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Termine für Trainings werden mit der/dem AnsprechpartnerIn beim Auftraggeber /der Auftraggeberin vereinbart und von ihr/ihm intern koordiniert. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber / die Auftraggeberin als SchuldnerIn des Coaching-/ Trainings-Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Maria Richter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Absage eines Termins

Einzelcoaching

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch von 30 Minuten.
Zeit und Ort (Herrengasse 31, 2141 Ameis oder via Zoom) des Coachings werden von den CoachingpartnerInnen einvernehmlich vereinbart. Der/Die KundIn verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Trainings

Vereinbarte und durch die Auftragsbestätigung fixierte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort werden zwischen der/dem AnsprechpartnerIn beim Auftraggeber / bei der Auftraggeberin und Maria Richter einvernehmlich vereinbart.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung eines Trainings ist bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltung möglich. Bei einer Absage oder Verschiebung 29 – 15 Tage vor Veranstaltung sind 50% des Honorars fällig, unter 14 Tagen werden 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Etwaige bereits entstandene Reisekosten werden bei Absage oder Verschiebung, unabhängig vom Zeitpunkt, in Rechnung gestellt.

  1. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Maria Richter ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching- oder Trainingstermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird Maria Richter den Auftraggeber / die Auftraggeberin bzw. den/die KundIn schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der/die KundIn unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten des/der KundIn.

  1. Copyright

Alle an die KundInnen ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der KundInnen bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coaching- und Trainingskonzepten und Unterlagen gehört allein Maria Richter. Dem Auftraggeber / der Auftraggeberin bzw. den KundInnen ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Maria Richter ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

  1. Versicherungsschutz

Jede/r KundIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen bzw. der Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Coaching und Training sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber / die Auftraggeberin. Die KundInnen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Maria Richter.

  1. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen und Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Maria Richter handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg wird ausgeschlossen. Die Verantwortung für Datenschutz bezüglich Versand bzw. elektronischer Übertragung jeglicher Daten wie z.B. TeilnehmerInnenlisten an Maria Richter liegt beim Auftraggeber / der Auftraggeberin.

  1. Vertraulichkeit

Maria Richter verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der KundInnen auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

  1. Mitwirkung des/der KundInnen

Das Coaching bzw. Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Coaching Inhalte werden direkt mit der/dem KundIn vereinbart. Trainingsinhalte werden schwerpunktmäßig mit der Ansprechperson des Auftraggebers / der Auftraggeberin vereinbart.

Die Arbeit im Coaching und Training beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Maria Richter steht den KundInnen als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von den KundInnen geleistet. Coaching erfordert daher von KundInnen Offenheit und die Bereitschaft, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.

  1. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-KundIn-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Umsetzung ausgerichtet. Coaching dient dem psychisch gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion bereit ist.

Achtsamkeitstraining ist ebenfalls keine Psychotherapie und ersetzt diese auch nicht. Die Rolle der Achtsamkeitstrainerin liegt in der Unterstützung zur vertieften Selbstwahrnehmung des/der KundIn in der Gegenwart. Achtsamkeitstraining setzt die Bereitschaft zur Selbstreflexion und zur Selbstverantwortung bei den KundInnen voraus.

11.Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  1. Gerichtsstandvereinbarung

Gerichtsstand ist Korneuburg. Es ist österreichisches Recht anwendbar.

 

Stand November 2025.